Abwehr-Stablampen bieten vier unschlagbare Vorzüge

Strobolight: eingeschaltet stoppt das Strobo-Blink-Blitzlicht einen Angreifer unerwartet und abrupt, da er dagegen nicht anrennen kann und die Orientierung verliert.

Licht: in dunklen Bereichen oder beim Waldspaziergang bietet Licht eine deutliche Verbesserung der Sicherheit und Sichtbarkeit.

Abwehrstock: unsere Lampenmodelle bieten alle Voraussetzungen, als Abwehrstock eingesetzt zu werden. Sie sind robust und schockresistent.

Mitführerlaubnis: Lampen dürfen legal mitgeführt werden, sie sind neben dem wertvollen Licht auch erweiterte Schlagstöcke für den Ausseneinsatz. 

Abwehrschirm

ist nahezu unzerbrechlich, weil sein Innenleben aus faserverstätktem Fiberglas produziert ist. Es gibt nichts unauffälligeres als einen mitgeführten Regenschirm, der es dann aber in sich hat. Hervorragendes Schlag- und Stichmittel. das sich nicht verbiegt oder bricht - und sieht auch noch sehr gut aus. Alle Schirme haben ein sehr wasserabweisendes Material und zur besseren Sichtbarkeit in der Dunkelheit am Rand ein umlaufendes Reflektionsband. Wird häufig von Personenschützern und Sicherheitstrainern eingesetzt.

Mitführerlaubnis: Abwehrachirme dürfen legal mitgeführt werden, sie sind neben dem wertvollen Wetterschutz auch bewährte Abwehr-Tools für den Ausseneinsatz. 

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt, aber Sie werden verstehen, dass kaum überschaubar täglich zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen zum Waffenrecht ergehen und auch die einschlägigen Gesetze laufend geändert werden. Zudem muss jeder einzelne Sachverhalt auch im Einzelnen polizeilich oder gerichtlich bewertet werden. Ich-Wehre-Mich.De sichert daher nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen zu.